Aus unserer alten Festordnung

Wie ein jeder sich zu benehmen habe, wenn Knappen und Burgfreuleins alles herbeischleppen zum Großen Gelage an der Rittertafel.

Die gäste seynd gehalten, sich gegenseytig eines gesitteten und wohlanständigen benehmens zu befleyssigen.

Wer solch gebot nicht achtet, seynen nachbarn bey tisch stosset und bedrängt, ihm saftige stücklein wegstibitzet und seynen wein aussupfet, wer seynes nachbarn gewand bespritzet oder sonstwie ruinieret, ein solcher tischgesell soll gabel und humpen verwürket haben.

So unter den gästen eyn streit entbrennt, sollen sie nicht nach jach zu stuhlbeynen, schemeln oder sonstigem mordszeug greifen, vielmehr soll alsdann jeder männiglich sich verhalten, wie es eyner wohlachtbaren kumpaney eignet und gebühret.

So eyner den guten gaben nicht weydlich zusprichet, ergo muffig fratzen schneydet und gar trutzig dreynschauet, derselige soll auf eyner kuhhaut aus dem saale geschleyfet werden.

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