Wie ein jeder sich zu benehmen habe, wenn Knappen und Burgfreuleins alles herbeischleppen
zum Großen Gelage an der Rittertafel.
Die gäste seynd gehalten, sich gegenseytig eines gesitteten und wohlanständigen
benehmens zu befleyssigen.
Wer solch gebot nicht achtet, seynen nachbarn bey tisch stosset und bedrängt,
ihm saftige stücklein wegstibitzet und seynen wein aussupfet, wer seynes
nachbarn gewand bespritzet oder sonstwie ruinieret, ein solcher tischgesell
soll gabel und humpen verwürket haben.
So unter den gästen eyn streit entbrennt, sollen sie nicht nach jach zu
stuhlbeynen, schemeln oder sonstigem mordszeug greifen, vielmehr soll alsdann
jeder männiglich sich verhalten, wie es eyner wohlachtbaren kumpaney eignet
und gebühret.
So eyner den guten gaben nicht weydlich zusprichet, ergo muffig fratzen schneydet
und gar trutzig dreynschauet, derselige soll auf eyner kuhhaut aus dem saale
geschleyfet werden.
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