DIE VORSTADT

a) Geographie, Befestigung

Im Mittelpunkt Férúsòns kreuzen sich die 4 Hauptstraßen aus allen vier Himmelsrichtungen. Den gewöhnlichen Händlern jedoch ist die direkte Durchreise der Innenstadt nicht gestattet, so daß sie auf den Umgehungsstraßen an der Hauptmauer entlang zur Vorstadt gehen oder reiten müssen. Dort dürfen erstmal Zoll und die übrigen Abgaben entrichtet werden. Einen Weg durch Férúsòn gibt es nur mit teuer erkaufter Sondererlaubnis und bei besonderer Ware.

Die Vorstadt liegt im Westen vor den zwei großen Stadtmauern und zieht sich entlang der ganzen Westbefestigung Férúsòns. Das Innere wird durch eine Steinmauer von 13 Meter Höhe geschützt, die im unteren Teil 5 Meter dick ist und sich nach oben hin auf 3 Meter verjüngt. Sie hat ein großes Eingangstor (8m x 5m x 10m Höhe), das von 2 Wachtürmen (5m x 5m x 15m) flankiert wird. Neben diesen gibt es auf die Gesamtlänge verteilt zwei weitere Türme (4m x 4m x 15m). Auf den Mauern laufen Wehrgänge von 1,5m Breite. Pechnasen erlauben das herabschütten von heißem Öl u.ä.

Das Tor ist aus Holz, das mit vier dicken Balken verriegelt werden kann. Zusätzlich kann man im hinteren Teil des Tores ein Eisengatter herablassen. Auch finden sich Pechnasen, die in den Innenraum zwischen Gatter und Tor führen.

Jeder Turm ist mit einer 8 Mann starken Wache versehen, die obenauf Streife läuft. Die Patrouille innerhalb der Vorstadt übernehmen die Einheiten des Baruc aus Férúsòn, die zum Wachwechsel an die Türme ausrücken. Die Stärke der Patrouille variiert. Meistens splittet sich ein Trupp in 8 Gruppen à 4 Mann auf, damit man zügiger durch die überfüllten Straßen kommt.

b) Verwaltung, Versorgung

Die Vorstadt verfügt über drei große Brunnen, die mittels eines ausgetüfftelten Röhrensystems die letzten Winkel mit Wasserstellen versorgen. Essensversorgung erfolgt durch Innenstadt und Handelsware.

Einviertel der Vorstadtfläche wird von den Häusern der Händler eingenommen. Sie können so-wohl Handels- als auch Wohnplatz sein. Dort wird reger Zwischenhandel mit kleineren, kostbaren Einzelstücken betrieben oder der Ware, die seltener zu haben ist.

Auch dienen die Häuser mit ihren bunten Stofftüchern als Vorratsspeicher der fremden Händler, die länger bleiben wollen, aber für eine Geschäftseinrichtung in der Stadt kein Geld haben oder für die es sich nicht lohnt, ein eigenes Geschäft zu führen.

Einige der Behausungen gehören einheimischen Kaufleuten, die diese vermieten oder als ausgelagerte Vorratskammern nutzen.

Die en gros- Ware, oder auch Massenware, wird meist am Hldra der fremden Händler an den einheimischen Kaufmann verschachert.

Fremde dürfen ihre Ware grundsätzlich auch selbst in der Innenstadt verkaufen, haben dann aber mit höheren Zöllen zu rechnen, als wenn sie ihre Angebote in der Vorstadt an die einheimischen Kaufleute verkaufen.

Bürger Férúsòns haben ohne Sondererlaubnis keinen Zutritt in die Vorstadt. So möchte man verhindern, daß die billigeren Importangebote denen der Innenstadt vorgezogen werden.

Der Rest der Vorstadt wird, neben den Ruhezonen, von den gewaltigen Be- und Entladestationen eingenommen. Mit Holzkonstruktionen können dort die riesenhaften Hldras ohne Probleme von der Last der Ladung und dem Geschirr befreit werden. Entweder übernimmt der Händler das Entladen selbst und bezahlt lediglich eine Nutzungsgebühr, oder er stellt eine Arbeitsgruppe an und löhnt einen zusätzlichen Preis. Die Unterhalter der Stationen sind wiederum Geschäftsleute, die einen gewissen Prozentsatz ihrer Einnahmen (10-20%) je nach Kundschaftsfrequentierung an die Handelsgilde abgeben müssen.

Die Benutzung der Ruhezone ist unentgeltlich, jedoch auf zwei Wochen beschränkt, um den Handel in Schwung zu halten. Es sind Stellplätze für die Echsen mit unterschiedlichen Ausmaßen vorhanden. Dort in der Nähe wird der Abfall der Innenstadt abgeladen, an dem sich die Hldras gütlich tun dürfen.

c) Die Handelsgilde

Inmitten dieser Häuser befindet sich auch das Verwaltungsgebäude der Handelsgilde. Sie ist ein Zusammenschluß aller Gilden der Innenstadt und beherbergt je Zunft einen Meister und bis zu fünf Lehrlingen, mindestens aber drei.

Die Meister beschließen im Handelsgildenrat die aktuellen Zölle und Abgaben auf die Im- und Exporte. Bestimmend für die Höhe der Abgaben ist die jeweilige Marktlage: Je begehrter etwas in Férúsòn ist, desto teurer wird es. Die Lehrlinge (Lo-Bra) sorgen für die Umsetzung der Beschlüsse.

Voraussetzung für dieses Amt ist das Beherrschen von Lesen und Schreiben, Rechnen ohne Hilfsmittel und Unbestechlichkeit.

Der Lo-Bra, der sich mit einem Kupfersiegel um den Hals ausweisen kann, verteilt die Zölle an jeden Neuankömmling und übergibt nach Bezahlung des entsprechenden Betrages eine Schriftrolle. Darauf ist der genaue Wert der Ware festgehalten, zusammen mit der die Passier- und Verkaufserlaubnis.

Verweigert ein Händler die Bezahlung, muß er die Stadt wieder verlassen. Wird er beim Versuch ertappt, die Schriftrolle zu fälschen oder mit einer Fälschung seine Angebote zu verkaufen, werden Ware, Vermögen und Transportmittel konfisziert.

Die Lo-Bra, die bei der Annahme von Bestechungsgeldern ertappt werden, finden sich in der Wüste wieder.

Der Gewinn der Handelsgilde wird zu 20% an den Baruc und zu 70% an die beteiligten Zünfte ausgeschüttet. 10% darf die Handelsgilde selbst behalten.

von Markus Heitz

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