a) Geographie, Befestigung
Im Mittelpunkt Férúsòns kreuzen sich die 4 Hauptstraßen 
  aus allen vier Himmelsrichtungen. Den gewöhnlichen Händlern jedoch 
  ist die direkte Durchreise der Innenstadt nicht gestattet, so daß sie 
  auf den Umgehungsstraßen an der Hauptmauer entlang zur Vorstadt gehen 
  oder reiten müssen. Dort dürfen erstmal Zoll und die übrigen 
  Abgaben entrichtet werden. Einen Weg durch Férúsòn gibt 
  es nur mit teuer erkaufter Sondererlaubnis und bei besonderer Ware.
Die Vorstadt liegt im Westen vor den zwei großen Stadtmauern und zieht 
  sich entlang der ganzen Westbefestigung Férúsòns. Das Innere 
  wird durch eine Steinmauer von 13 Meter Höhe geschützt, die im unteren 
  Teil 5 Meter dick ist und sich nach oben hin auf 3 Meter verjüngt. Sie 
  hat ein großes Eingangstor (8m x 5m x 10m Höhe), das von 2 Wachtürmen 
  (5m x 5m x 15m) flankiert wird. Neben diesen gibt es auf die Gesamtlänge 
  verteilt zwei weitere Türme (4m x 4m x 15m). Auf den Mauern laufen Wehrgänge 
  von 1,5m Breite. Pechnasen erlauben das herabschütten von heißem 
  Öl u.ä.
Das Tor ist aus Holz, das mit vier dicken Balken verriegelt werden kann. Zusätzlich 
  kann man im hinteren Teil des Tores ein Eisengatter herablassen. Auch finden 
  sich Pechnasen, die in den Innenraum zwischen Gatter und Tor führen.
Jeder Turm ist mit einer 8 Mann starken Wache versehen, die obenauf Streife 
  läuft. Die Patrouille innerhalb der Vorstadt übernehmen die Einheiten 
  des Baruc aus Férúsòn, die zum Wachwechsel an die Türme 
  ausrücken. Die Stärke der Patrouille variiert. Meistens splittet sich 
  ein Trupp in 8 Gruppen à 4 Mann auf, damit man zügiger durch die 
  überfüllten Straßen kommt.
b) Verwaltung, Versorgung
Die Vorstadt verfügt über drei große Brunnen, die mittels eines 
  ausgetüfftelten Röhrensystems die letzten Winkel mit Wasserstellen 
  versorgen. Essensversorgung erfolgt durch Innenstadt und Handelsware.
Einviertel der Vorstadtfläche wird von den Häusern der Händler 
  eingenommen. Sie können so-wohl Handels- als auch Wohnplatz sein. Dort 
  wird reger Zwischenhandel mit kleineren, kostbaren Einzelstücken betrieben 
  oder der Ware, die seltener zu haben ist.
Auch dienen die Häuser mit ihren bunten Stofftüchern als Vorratsspeicher 
  der fremden Händler, die länger bleiben wollen, aber für eine 
  Geschäftseinrichtung in der Stadt kein Geld haben oder für die es 
  sich nicht lohnt, ein eigenes Geschäft zu führen.
Einige der Behausungen gehören einheimischen Kaufleuten, die diese vermieten 
  oder als ausgelagerte Vorratskammern nutzen.
Die en gros- Ware, oder auch Massenware, wird meist am Hldra der fremden Händler 
  an den einheimischen Kaufmann verschachert.
Fremde dürfen ihre Ware grundsätzlich auch selbst in der Innenstadt 
  verkaufen, haben dann aber mit höheren Zöllen zu rechnen, als wenn 
  sie ihre Angebote in der Vorstadt an die einheimischen Kaufleute verkaufen.
Bürger Férúsòns haben ohne Sondererlaubnis keinen 
  Zutritt in die Vorstadt. So möchte man verhindern, daß die billigeren 
  Importangebote denen der Innenstadt vorgezogen werden.
Der Rest der Vorstadt wird, neben den Ruhezonen, von den gewaltigen Be- und 
  Entladestationen eingenommen. Mit Holzkonstruktionen können dort die riesenhaften 
  Hldras ohne Probleme von der Last der Ladung und dem Geschirr befreit werden. 
  Entweder übernimmt der Händler das Entladen selbst und bezahlt lediglich 
  eine Nutzungsgebühr, oder er stellt eine Arbeitsgruppe an und löhnt 
  einen zusätzlichen Preis. Die Unterhalter der Stationen sind wiederum Geschäftsleute, 
  die einen gewissen Prozentsatz ihrer Einnahmen (10-20%) je nach Kundschaftsfrequentierung 
  an die Handelsgilde abgeben müssen.
Die Benutzung der Ruhezone ist unentgeltlich, jedoch auf zwei Wochen beschränkt, 
  um den Handel in Schwung zu halten. Es sind Stellplätze für die Echsen 
  mit unterschiedlichen Ausmaßen vorhanden. Dort in der Nähe wird der 
  Abfall der Innenstadt abgeladen, an dem sich die Hldras gütlich tun dürfen.
c) Die Handelsgilde
Inmitten dieser Häuser befindet sich auch das Verwaltungsgebäude 
  der Handelsgilde. Sie ist ein Zusammenschluß aller Gilden der Innenstadt 
  und beherbergt je Zunft einen Meister und bis zu fünf Lehrlingen, mindestens 
  aber drei.
Die Meister beschließen im Handelsgildenrat die aktuellen Zölle 
  und Abgaben auf die Im- und Exporte. Bestimmend für die Höhe der Abgaben 
  ist die jeweilige Marktlage: Je begehrter etwas in Férúsòn 
  ist, desto teurer wird es. Die Lehrlinge (Lo-Bra) sorgen für die Umsetzung 
  der Beschlüsse.
Voraussetzung für dieses Amt ist das Beherrschen von Lesen und Schreiben, 
  Rechnen ohne Hilfsmittel und Unbestechlichkeit.
Der Lo-Bra, der sich mit einem Kupfersiegel um den Hals ausweisen kann, verteilt 
  die Zölle an jeden Neuankömmling und übergibt nach Bezahlung 
  des entsprechenden Betrages eine Schriftrolle. Darauf ist der genaue Wert der 
  Ware festgehalten, zusammen mit der die Passier- und Verkaufserlaubnis.
Verweigert ein Händler die Bezahlung, muß er die Stadt wieder verlassen. 
  Wird er beim Versuch ertappt, die Schriftrolle zu fälschen oder mit einer 
  Fälschung seine Angebote zu verkaufen, werden Ware, Vermögen und Transportmittel 
  konfisziert.
Die Lo-Bra, die bei der Annahme von Bestechungsgeldern ertappt werden, finden 
  sich in der Wüste wieder.
Der Gewinn der Handelsgilde wird zu 20% an den Baruc und zu 70% an die beteiligten 
  Zünfte ausgeschüttet. 10% darf die Handelsgilde selbst behalten.
  
von Markus Heitz
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