a) Geographie, Befestigung
Im Mittelpunkt Férúsòns kreuzen sich die 4 Hauptstraßen
aus allen vier Himmelsrichtungen. Den gewöhnlichen Händlern jedoch
ist die direkte Durchreise der Innenstadt nicht gestattet, so daß sie
auf den Umgehungsstraßen an der Hauptmauer entlang zur Vorstadt gehen
oder reiten müssen. Dort dürfen erstmal Zoll und die übrigen
Abgaben entrichtet werden. Einen Weg durch Férúsòn gibt
es nur mit teuer erkaufter Sondererlaubnis und bei besonderer Ware.
Die Vorstadt liegt im Westen vor den zwei großen Stadtmauern und zieht
sich entlang der ganzen Westbefestigung Férúsòns. Das Innere
wird durch eine Steinmauer von 13 Meter Höhe geschützt, die im unteren
Teil 5 Meter dick ist und sich nach oben hin auf 3 Meter verjüngt. Sie
hat ein großes Eingangstor (8m x 5m x 10m Höhe), das von 2 Wachtürmen
(5m x 5m x 15m) flankiert wird. Neben diesen gibt es auf die Gesamtlänge
verteilt zwei weitere Türme (4m x 4m x 15m). Auf den Mauern laufen Wehrgänge
von 1,5m Breite. Pechnasen erlauben das herabschütten von heißem
Öl u.ä.
Das Tor ist aus Holz, das mit vier dicken Balken verriegelt werden kann. Zusätzlich
kann man im hinteren Teil des Tores ein Eisengatter herablassen. Auch finden
sich Pechnasen, die in den Innenraum zwischen Gatter und Tor führen.
Jeder Turm ist mit einer 8 Mann starken Wache versehen, die obenauf Streife
läuft. Die Patrouille innerhalb der Vorstadt übernehmen die Einheiten
des Baruc aus Férúsòn, die zum Wachwechsel an die Türme
ausrücken. Die Stärke der Patrouille variiert. Meistens splittet sich
ein Trupp in 8 Gruppen à 4 Mann auf, damit man zügiger durch die
überfüllten Straßen kommt.
b) Verwaltung, Versorgung
Die Vorstadt verfügt über drei große Brunnen, die mittels eines
ausgetüfftelten Röhrensystems die letzten Winkel mit Wasserstellen
versorgen. Essensversorgung erfolgt durch Innenstadt und Handelsware.
Einviertel der Vorstadtfläche wird von den Häusern der Händler
eingenommen. Sie können so-wohl Handels- als auch Wohnplatz sein. Dort
wird reger Zwischenhandel mit kleineren, kostbaren Einzelstücken betrieben
oder der Ware, die seltener zu haben ist.
Auch dienen die Häuser mit ihren bunten Stofftüchern als Vorratsspeicher
der fremden Händler, die länger bleiben wollen, aber für eine
Geschäftseinrichtung in der Stadt kein Geld haben oder für die es
sich nicht lohnt, ein eigenes Geschäft zu führen.
Einige der Behausungen gehören einheimischen Kaufleuten, die diese vermieten
oder als ausgelagerte Vorratskammern nutzen.
Die en gros- Ware, oder auch Massenware, wird meist am Hldra der fremden Händler
an den einheimischen Kaufmann verschachert.
Fremde dürfen ihre Ware grundsätzlich auch selbst in der Innenstadt
verkaufen, haben dann aber mit höheren Zöllen zu rechnen, als wenn
sie ihre Angebote in der Vorstadt an die einheimischen Kaufleute verkaufen.
Bürger Férúsòns haben ohne Sondererlaubnis keinen
Zutritt in die Vorstadt. So möchte man verhindern, daß die billigeren
Importangebote denen der Innenstadt vorgezogen werden.
Der Rest der Vorstadt wird, neben den Ruhezonen, von den gewaltigen Be- und
Entladestationen eingenommen. Mit Holzkonstruktionen können dort die riesenhaften
Hldras ohne Probleme von der Last der Ladung und dem Geschirr befreit werden.
Entweder übernimmt der Händler das Entladen selbst und bezahlt lediglich
eine Nutzungsgebühr, oder er stellt eine Arbeitsgruppe an und löhnt
einen zusätzlichen Preis. Die Unterhalter der Stationen sind wiederum Geschäftsleute,
die einen gewissen Prozentsatz ihrer Einnahmen (10-20%) je nach Kundschaftsfrequentierung
an die Handelsgilde abgeben müssen.
Die Benutzung der Ruhezone ist unentgeltlich, jedoch auf zwei Wochen beschränkt,
um den Handel in Schwung zu halten. Es sind Stellplätze für die Echsen
mit unterschiedlichen Ausmaßen vorhanden. Dort in der Nähe wird der
Abfall der Innenstadt abgeladen, an dem sich die Hldras gütlich tun dürfen.
c) Die Handelsgilde
Inmitten dieser Häuser befindet sich auch das Verwaltungsgebäude
der Handelsgilde. Sie ist ein Zusammenschluß aller Gilden der Innenstadt
und beherbergt je Zunft einen Meister und bis zu fünf Lehrlingen, mindestens
aber drei.
Die Meister beschließen im Handelsgildenrat die aktuellen Zölle
und Abgaben auf die Im- und Exporte. Bestimmend für die Höhe der Abgaben
ist die jeweilige Marktlage: Je begehrter etwas in Férúsòn
ist, desto teurer wird es. Die Lehrlinge (Lo-Bra) sorgen für die Umsetzung
der Beschlüsse.
Voraussetzung für dieses Amt ist das Beherrschen von Lesen und Schreiben,
Rechnen ohne Hilfsmittel und Unbestechlichkeit.
Der Lo-Bra, der sich mit einem Kupfersiegel um den Hals ausweisen kann, verteilt
die Zölle an jeden Neuankömmling und übergibt nach Bezahlung
des entsprechenden Betrages eine Schriftrolle. Darauf ist der genaue Wert der
Ware festgehalten, zusammen mit der die Passier- und Verkaufserlaubnis.
Verweigert ein Händler die Bezahlung, muß er die Stadt wieder verlassen.
Wird er beim Versuch ertappt, die Schriftrolle zu fälschen oder mit einer
Fälschung seine Angebote zu verkaufen, werden Ware, Vermögen und Transportmittel
konfisziert.
Die Lo-Bra, die bei der Annahme von Bestechungsgeldern ertappt werden, finden
sich in der Wüste wieder.
Der Gewinn der Handelsgilde wird zu 20% an den Baruc und zu 70% an die beteiligten
Zünfte ausgeschüttet. 10% darf die Handelsgilde selbst behalten.
von Markus Heitz
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